Ev. Kindertageseinrichtung eine Eirnichtung der Kindergartengemeinschaft im Ev. Kirchenkreis Bochum
»Hab Mut, komm und zeig,
was in dir steckt,
denn du kannst alles,
wenn man es weckt.«

Fragen und Antworten rund um die Kindertageseinrichtung

 

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen über unsere Einrichtung.

Wenn Ihre Frage nicht beantwortet werden kann, melden Sie sich doch bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir stehen Ihnen gere zur Verfügung.

Wie und wann melde ich mein Kind an?
Wie?
Online und/oder bei den monatlichen Voranmelderunden (jeden 1. Mittwoch im Monat in der Zeit von 14:15 – 15:00 Uhr – bitte um vorherige Anmeldung).
Seit Mai 2017 ist das Kita-Portal der Stadt Bochum freigeschaltet. Eltern können sich hier in bis zu 5 Einrichtungen anmelden. Zudem wird für die Leitungen sichtbar, wenn Familien einen Platz in einer anderen Einrichtung bekommen haben:
https://www.kitaportal-bochum.de

Wann?

Das liegt im Ermessen der Eltern und ihrem Betreuungsanspruch. Das Anmeldedatum hat keine oberste Priorität (siehe Kriterien).
Muss mein Kind getauft sein oder der Ev. Gemeinde Langendreer angehören?
Nein, aber es gibt strukturierte Aufnahmekriterien – hierzu zählen unter anderem:
• Kinder, deren Geschwister zeitgleich die Kindertageseinrichtung besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
• Kinder, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Kita, in Bochum Langendreer (& Langendreer – Wilhelmshöhe) wohnen und mindestens ein Elternteil oder das Kind, der evangelischen Kirchengemeinde angehört, haben Vorrang.
• Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlage gilt der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder nachgewiesene Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden. Weiterhin gilt als persönliche Notlage, wenn eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes besteht. Diese wird durch den Sozialen Dienst des Jugendamtes festgestellt und bescheinigt.
• Kinder, die bereits in einer U3 Betreuung in einer evangelischen Kindertageseinrichtung sind und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
• Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, sich in einer Berufsausbildung befinden oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
• Kinder, bei denen ein Elternteil hauptamtlich bei der Ev. Kindergartengemeinschaft (Ev. Kirchenkreis Bochum) angestellt ist.


Wie ist das Konzept der Kita und welche Leitlinien gibt es?
Auf unserer Homepage finden Sie unser Leitbild, Auszüge aus unserem QM – Handbuch und unsere überarbeitete Konzeption. Die Einrichtung arbeitet nach dem offenen Rahmenkonzept für Kindertageseinrichtungen.


Wird mein Kind auf jeden Fall angenommen, wenn die Ev. Kindertageseinrichtung Rasselbande meine erste Wahl ist?
Nein, siehe Aufnahmekriterien.


Wann erfahre ich, ob mein Kind angenommen wurde?
Im Februar /Anfang März eines Kalenderjahres werden die Eltern der Kinder, welche die Möglichkeit bekommen einen Kitavertrag mit uns abzuschließen, zunächst telefonisch, bei nicht erreichen, postalisch informiert. Eltern denen die Tageseinrichtung kein Vertrag anbieten kann werden NICHT explizit informiert.


Wie verläuft die Eingewöhnung?
Die Eingewöhnung erfolgt nach dem Berliner Modell. Den Flyer mit detaillierten Informationen zur Eingewöhnung können Sie sich auf der Seite (Über uns) – Das Konzept herunterladen.


Wie viele Stunden kann mein Kind betreut werden?
25 Wochenstunden, 35 Wochenstunden oder 45 Wochenstunden, je nach Angebotsstruktur der Kita, in Absprache mit dem Träger und dem Jugendamt.
Insgesamt stehen 65 Betreuungsplätze zur Verfügung. 12 von 65 Betreuungsplätzen sind U3 – Plätze.


Muss mein Kind einen Mittagsschlaf in der Kita machen?
Nein. Die Ü3 - Kinder entscheiden selbst, ob sie am Mittagsschlaf teilnehmen. U3 – Kinder nehmen unter den Gesichtspunkten Gesundheitsfürsorge und Pflege am Mittagsschlaf teil.


Muss mein Kind in der Kita zu Mittag essen?
Ja, alle Kinder unserer Einrichtung nehmen verbindlich am warmen Mittagessen teil.


Muss mein Kind in der Kita frühstücken?
Nein. Die Kinder bestimmen in der vorgegebenen Frühstückszeit (gleitend in der Zeit von 07:30 – 09:30 Uhr) sowohl den Zeitpunkt ihres Frühstücks, als auch was und wie viel sie frühstücken möchten.


Muss mein Kind „trocken“ sein, wenn es in die Kita kommt?
Nein. Das „trocken werden“ lässt sich nicht erzwingen und ist keine Voraussetzung für die Aufnahme in unserer Kindertageseinrichtung. Die Kinder bestimmen das Tempo und werden in ganz unterschiedlichem Alter „trocken“!


Darf mein Kind sich innerhalb der Kita frei bewegen?
Ja! Die Kita bietet ein Umfeld, indem die Kinder den Ort, das Material, die Partner und die Dauer ihres Spiels frei wählen können (offene Arbeit, Partizipation, Bildungsbereiche (-Räume)).


Muss mein Kind am Morgenkreis, Angeboten, Neigungsgruppen teilnehmen?
Nein. Montags und freitags findet ab 09:30 Uhr ein freiwilliger Morgenkreis für alle Kinder zum Wochenein – und ausklang statt. Sollten wir gemeinsame, wichtige Dinge besprechen oder erarbeiten müssen oder sog. Kinderkonferenzen stattfinden, nehmen alle Kinder an den Morgenkreisen teil.


Dürfen meinem Kind Medikamente in der Einrichtung verabreicht werden?
Nein. Es dürfen nur Medikamente bei chronischen oder lebensbedrohlichen Krankheiten verabreicht werden.
Folgende Medikamente müssen grundsätzlich zu Hause bleiben:
- Nasentropfen / Nasensprays
- Hustensaft
- Globuli
Bezüglich der zusätzlichen Vereinbarung zum Betreuungsvertrag über die notwendige Verabreichung von Medikamenten an Kinder mit chronischen Erkrankungen sollte darauf geachtet werden, dass nur medizinisch unvermeidliche und organisatorisch nicht auch durch die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten durchführbare Medikamentengaben erfolgen.


 

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